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   BGH, 15.06.2000 - 4 StR 139/00   

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https://dejure.org/2000,5764
BGH, 15.06.2000 - 4 StR 139/00 (https://dejure.org/2000,5764)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2000 - 4 StR 139/00 (https://dejure.org/2000,5764)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - 4 StR 139/00 (https://dejure.org/2000,5764)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Strafausspruch - Tötungsvorsatz - Körperverletzungsvorsatz - Bedingter Vorsatz - Eventualvorsatz - Unerlaubtes Führen - Waffe - Tatmehrheit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1 2. Alt.; ; StGB § 24

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 212 Abs. 1
    Bedingter Tötungsvorsatz bei besonders gefährlichen Handlungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94

    Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - 4 StR 139/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe, daß der Täter mit der Möglichkeit eines tödlichen Ausgangs rechnet (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35, 38, 40; BGHR StPO § 261 Einlassung 5).

    Allerdings bedarf die Billigung des Todeserfolgs angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung der sorgfältigen Prüfung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 38); auch insoweit stellt die Lebensbedrohlichkeit gefährlicher Gewalthandlungen ein gewichtiges Beweisanzeichen dar (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38).

  • BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94

    Brandstiftung - Bewohntes Haus - Eventualvorsatz

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - 4 StR 139/00
    Daneben sind die konkrete Angriffsweise, die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motivation in die Beweiswürdigung miteinzubeziehen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39; vgl. auch Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 212 Rdn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - 4 StR 139/00
    Allerdings bedarf die Billigung des Todeserfolgs angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung der sorgfältigen Prüfung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 38); auch insoweit stellt die Lebensbedrohlichkeit gefährlicher Gewalthandlungen ein gewichtiges Beweisanzeichen dar (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38).
  • BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92

    Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - 4 StR 139/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe, daß der Täter mit der Möglichkeit eines tödlichen Ausgangs rechnet (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35, 38, 40; BGHR StPO § 261 Einlassung 5).
  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 458/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - 4 StR 139/00
    Allerdings bedarf die Billigung des Todeserfolgs angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung der sorgfältigen Prüfung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 38); auch insoweit stellt die Lebensbedrohlichkeit gefährlicher Gewalthandlungen ein gewichtiges Beweisanzeichen dar (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38).
  • BGH, 28.06.1994 - 4 StR 267/94

    Vorsatz - Willenselement - Kenntnis

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - 4 StR 139/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe, daß der Täter mit der Möglichkeit eines tödlichen Ausgangs rechnet (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35, 38, 40; BGHR StPO § 261 Einlassung 5).
  • BGH, 20.03.1996 - 5 StR 623/95

    Verurteilung - Versuchter Totschlag - Anstiftung - Schüsse an der Berliner Mauer

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - 4 StR 139/00
    Auch hier ist der Tatrichter nicht darauf eingegangen, daß jede Form des Schießens auf einen Menschen mit einer scharfen Waffe wegen der außergewöhnlich großen Lebensgefährlichkeit den Schluß auf einen Tötungsvorsatz nahelegt (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 45 m.w.N.).
  • BGH, 26.05.1993 - 3 StR 156/93

    Verpflichtung zur schuldangemessenen Bestrafung - Voraussetzungen einer

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - 4 StR 139/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe, daß der Täter mit der Möglichkeit eines tödlichen Ausgangs rechnet (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35, 38, 40; BGHR StPO § 261 Einlassung 5).
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